Albert-Schweitzer-Grundschule in Vechelde

Schulvorstand

Was ist der Schulvorstand?

Der Schulvorstand ist ein neues Gremium, das im Schuljahr 2007/2008 an jeder allgemeinbildenden Schule in Niedersachsen seine Arbeit aufgenommen hat. Die Grundlage dazu ist §38 des Niedersächsischen Schulgesetzes.

Wie setzt sich der Schulvorstand zusammen?

An den Grundschulen setzt sich der Schulvorstand – abhängig von der „Größe” der Schule – zu gleichen Teilen aus Lehrer- und Elternvertretern zusammen. Der Schulleiter/die Schulleiterin ist Vorsitzende/r des Schulvorstandes und automatisch Mitglied. Alle anderen Vertreter werden für 2 Jahre gewählt. Zusätzlich wird ein Vertreter des Schulträgers (der Gemeinde Vechelde) zu den Sitzungen eingeladen.

Wie wird man Mitglied des Schulvorstandes?

Jede Gruppe, die im Schulvorstand vertreten ist, wählt ihre Vertreter eigenständig. Elternvertreter werden vom Schulelternrat gewählt. Zur Wahl stellen kann sich jede/r Erziehungsberechtigte/r, die/der mindestens ein Kind an der Schule hat.

Wer ist zur Zeit Mitglied im Schulvorstand?

Der Schulvorstand der Grundschule Vechelde setzt sich aus 6 Lehrer- und 6 Elternvertretern zusammen.

Lehrervertreter:
Frau Fahl, Frau Neumann, Frau Eckstein, Frau Pham-Nitzsche, Herr Eichel, Frau Saalfeld.

Elternvertreter:
Frau Reichelt, Herr Griebenow, Herr Ernt, Frau Schürz, Frau Fischer, Frau Heinrich.

In der Regel nimmt Herr Mattern als Vertreter der Gemeinde Vechelde (Schulträger) an den Sitzungen teil.

 

Welche Aufgaben hat der Schulvorstand im Allgemeinen?

Laut Niedersächsischem Schulgesetz ist die Aufgabe des Schulvorstandes das Zusammenwirken von Lehrern und Eltern, um eigenverantwortlich „die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten”. Zu diesem Zweck unterrichtet der Schulleiter/die Schulleiterin den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand der Verbesserungsmaßnahmen.

Schwerpunkt der Arbeit des Schulvorstandes sind Entscheidungen über…

- den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin/des Schulleiters,
- die Ausgestaltung der Stundentafel,
- Schulpartnerschaften,
- Grundsätze für die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen,
- Grundsätze für Werbung und Sponsoring in der Schule,
- Art und Weise der jährlichen Überprüfung der Arbeit der Schule.

Welche „Regeln” gelten im Schulvorstand?

Die Sitzungen des Schulvorstandes sind nicht öffentlich, d.h. Zuhörer sind nicht zugelassen. Abstimmungen erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Schulleiterin/des Schulleiters.

Wie erfahren Sie als Eltern von der Arbeit des Schulvorstandes?

Die Elternvertreter im Schulvorstand berichten regelmäßig in den Sitzungen des Schulelternrates über die Arbeit im Schulvorstand. Diese Informationen sollen über die Klassenelternratsvorsitzenden an die Eltern weitergegeben werden.